Richtig beladen und los!


Kleine Autos sollte man nicht unterschätzen. Manchmal passt schon in einen City- Flitzer eine ordentliche Menge Umzugsgepäck. Ein paar Regeln sollten Sie beim Beladen von Pkws beachten – dann heißt es „Gute Fahrt ins neue Zuhause“

Das Auto kann der beste Freund des Menschen sein – zum Beispiel beim Umzug. Natürlich wird man in der Re-
gel nicht den kompletten Hausstand mit dem Pkw transportieren. Aber die ein oder andere Fuhre darf es ruhig sein. „Wertvolles, Wichtiges und Dinge, die sofort benötigt werden, sol-
lten Sie zum Beispiel mit dem eigenen Auto zum neuen Zuhause fahren“, empfiehlt das Hamburger Umzugsunternehmen BM Bewernick Möbeltransporte. So ist alles sofort wieder verfügbar. Und: „Versehen

Sie die Kartons mit einer gut sichtbaren Beschriftung“, raten die Experten von Zapf- Umzüge, das erspart unnö-
tiges Suchen. Dass es zum Transport nicht immer ein Kombi oder Van sein muss, haben wir in einem Test mit Studentin Sarah bewiesen. Oder hätten Sie gedacht, dass der Gepäckstapel im Suzuki Splash Platz findet? Tatsächlich war das Ganze ein Kinderspiel – wir haben den Stauraum bei umge-
klappter Rückbank ja auch bis in die letzte Lücke genutzt.

Kleiner König


Dank seines steilen Hecks und der umklappbaren Rückbank bietet der Suzuki Splash bis zu 1050 Liter Laderaum. Mit 86 PS ist der kleine Sprinter auch noch schnell unterwegs. Und zu haben ist der geräumige Auto-Zwerg bereits ab 9990 Euro.

Das Einmaleins des Packens

Ein bisschen Theorie sollte man vor der Praxis allerdings schon berücksichtigen. Denn im Jahr 2007 waren „unzu-
reichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile“ verantwortlich für rund 1 500 Unfälle, so meldet das Sta-
tistische Bundesamt. Daher rät der TÜV Süd, sich schon vor dem Beladen Gedanken zu machen, wie schwer be-
packt werden soll, welche Sicherungsmaßnahmen und Hilfsmittel wie Spanngurte oder Expander nötig sind. Auch auf das Gewicht muss man achten, sonst geht der

Wagen schließlich in die Knie. Im Kfz- Schein Ihres Autos finden Sie Angaben über das zulässige Gesamt-
gewicht. Vergessen Sie nicht, den Reifendruck vor dem Beladen um 0,2 bis 0,5 bar zu erhöhen.

Vorsicht vor Schlagseite

Scharf bremsen oder ein bis-
schen zu schnell in die Kur-
ve gehen – vollbepackt ist ein Auto wesentlich schwe-
rer zu kontrollieren. Wenn sich Ihr neues Zuhause nicht gerade eine Straßenecke weiter befindet, vergessen Sie nicht, dass der Wagen einen längeren Brems- und Überholweg hat! Verstauen Sie daher schwere Gegen-
stände am besten tief und gleichmäßig im Kofferraum. Dank der Gewichtsverteilung auf die Hinterachse fährt es sich sicherer. Nutzen Sie auch Lücken für kleines Ge-
päck und achten Sie darauf,

dass bei einer Vollbremsung kleine Gegenstände als ge-
fährliche Geschosse durch die Gegend fliegen können. Ist das Auto schließlich bis unters Dach bepackt und die Sicht nach hinten verbaut, checken Sie, dass Sie über die Seitenspiegel einen gu-
ten Überblick haben.

Geben Sie ihm was aufs Dach

Wenn Sie nicht nur zum Um-
zug, sondern auch sonst häufiger leichteres oder Sportgepäck zu transportie-
ren haben, hilft zum Beispiel eine Dachbox. Achtung: Im-
mer alles so unterbringen,

dass im Inneren nichts hin und her rutscht. Die zuläs-
sige durchschnittliche Dach-
last von 50 bis 70 Kilo darf in keinem Fall überschritten werden. Fragen Sie beim Au-
tohersteller nach, wie viel Gewicht Sie konkret zuladen dürfen. Im Falle eines Dach-
gepäckträgers muss die La-
dung ausreichend gesichert werden – zum Beispiel mit Spanngurten, die sich bes-
ser dehnen als Stricke. Und checken Sie lieber einmal zu viel als zu wenig, denn wenn herunterfallende Teile den Verkehr gefährden, sind Sie als Fahrer bzw. Halter haft-
bar. Denken Sie auch an den

Luftwiderstand, der bei der Fahrt entsteht. Da der Schwerpunkt des Autos nun höher liegt, wird dieses in-
stabiler – dementsprechend vorsichtiger durch den Ver-
kehr steuern. Beim Kauf von Dachbox und -gepäckträger fahren Sie übrigens am sichersten mit Modellen, die das Prüfsiegel „GS“ tragen. Wer ein sperriges Regal oder Bett in Einzelteilen selbst transportieren möchte und keinen Kombi besitzt, muss die Bretter aus dem Fahr- zeug ragen lassen und die Fracht mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen Fahne kennzeichnen.

Türklinkenpoesie

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Herberge zur Heimat

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Uhr lesen lernen

Hier wird Ihnen die Zeit typografisch präsentiert. Erhältlich in sechs Farben. „Qlocktwo“ von Biegert & Funk, ab 885 Euro

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„Home sweet home“ ist nur eine der 20 Lichttüten-
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Perfekte Anhängerschaft

Für noch mehr Stauraum auf Rädern können Sie sich einen Anhänger mieten. Dazu benötigt das Zugfahrzeug selbstver-
ständlich eine Anhängerkupplung. Hat der Anhänger ein Gesamtgewicht bis zu 750 Kilo, genügt Führerschein Klasse B. Ist er schwerer, muss das Leergewicht des Zugfahrzeugs größer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Überschreiten beide zusammen 3,5 Tonnen, darf man das Gespann nur mit Führerscheinklasse BE fahren.

Das sollten Sie wissen

Urteile rund um Umziehen, Auto und gute Freunde, die man nicht verlieren will

Freunde und Bekannte, die kostenlos beim Umzug anpa-
cken, sind wertvolle Menschen! Aber was, wenn die Helfer dabei ein fremdes Auto beschädigen? Die Betroffenen müssen nicht anteilig für den Schaden haften, entschied das Amtsgericht Plettenberg (Az. 1 C 345/05), da sonst Hilfeleistungen aus Gefälligkeit gar nicht mehr möglich seien.

Sie haben rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorübergehende Halteverbotszonen beantragt und diese drei Tage vor Umzug per Schilder gekennzeichnet. Trotzdem parkt noch ein Pkw in diesem Bereich. Abschleppen ist in dem Fall zulässig und geht zu Lasten des „Falschparkers“ – so urteilte der Verwaltungsgerichtshof München am 17. 4. 2008. (Az. 10 B 08.449)

Stellen Sie sich vor, Sie machen eine Einweihungsparty und das geparkte Fahrrad eines Ihrer Gäste fällt gegen Nachbars Mercedes. Keine Angst, Sie müssen nicht für den Schaden aufkommen. Eine kleine Privatfeier schaffe keine verkehrssicherungspflichtige Gefahrenlage, so das Landgericht Hannover (Az. 3 S 158/9 8).

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