Der Energieausweis stellt Ihr Haus auf den Prüfstand: Altbaubesitzern verrät er, wie sie sparen können – und Mietern, mit welchen Nebenkosten sie rechnen müssen
Glückwunsch, wenn Sie als Mieter in ein Haus mit Ausweis gezogen sind: Dieser gibt Auskunft über die energetische Qualität des Hauses und macht dem Eigentümer Modernisierungsvorschläge. Hat Ihr Vermieter noch keinen, haben Sie zwar keinen Anspruch darauf, können aber – gemeinsam mit den Nachbarn – um die Ausstellung bitten. Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, sollte sich um den Ausweis bemühen. Bei einem späteren Verkauf ist er ab 2009 Pflicht für alle Altbauten.
Ob Ihr Haus sparsam oder eine Energieschleuder ist, verrät der Energieausweis für Wohngebäude auf einen Blick. Pflicht ist er, sobald ein Altbau verkauft oder vermietet wird. 2008 gilt das für Gebäude, die bis Ende 1965 erstellt wurden, ab Januar 2009 für alle anderen auch. Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, muss ein Bedarfsausweis gewählt werden. Bei allen anderen kann man sich zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis entscheiden. Bei Neubauten besteht schon seit 2002 keine Ausweis-Wahlfreiheit mehr. Hier muss der Bedarfsausweis her.

Wann ist ein Ausweis ungültig?
Preis- und Qualitätsunter-
schiede weichen teilweise stark voneinander ab, darum sollte der Aussteller sorg-
fältig ausgewählt werden. Auf Energieausweise zu Dumping-Preisen zu greifen, lohnt sich nicht. Denn sonst droht die Gefahr, dass der Ausweis nicht gültig ist. Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein. Schwachpunkte sind vor allem die individuel-
len Modernisierungstipps. Fehlen diese, gilt der Aus-
weis als nicht vollständig. Und wenn am Gebäude nichts modernisiert werden muss oder soll, so muss auch dies vermerkt werden. Gewarnt wird auch vor Online-Energieausweisen. Hier kommt es schnell zu Fehlern in der Gebäudeda-
tenaufnahme, da der Aus-
steller seiner gesetzlich vorgeschriebenen Über-
prüfungspflicht bei Internet-Formularen kaum nach-
kommen kann.
Gibt es eine staatliche Förderung?
Direkt staatlich gefördert wird die Ausstellung des Energie-
ausweises nicht. Die ausführ-
lichere Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohn-
gebäuden wird jedoch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell unterstützt. Nach dieser kann der Energiepass mit weitaus weniger Aufwand erstellt werden. Der staat-
liche Zuschuss zur Energie-
beratung beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser 300 Euro,
für Mehrfamilienhäuser 360 Euro. Und für die vom Aus-
weis empfohlenen Moderni-
sierungsmaßnahmen gibt es zahlreiche staatliche Förder-
programme, die Sie nutzen sollten.
Achtung, Passkontrolle!
Auch Ihr Haus ist reif für einen Energiecheck? So kommen Sie zu Ausweis und Beratung
1. Wer stellt ihn aus?
Qualifizierte Berater finden Sie zum Beispiel über die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur Dena (www.dena-energieausweis.de). Die Ausweise tragen dann das Dena-Gütesiegel.
2. Wie viel kostet er?
Das kommt darauf an, wie detailliert der Check ist. Einen Verbrauchsausweis gibt es für 30 bis 120 Euro. Ein Bedarfsausweis kostet 100 bis 500 Euro. Dafür ist er ausführlicher und hilfreicher im Falle etwaiger Umrüstungen.
3. Reicht eine Ferndiagnose?
Auch wenn Sie Grundriss, Baupläne und Abrechnungen vorlegen: Überzeugt sich der Profi persönlich vom Gebäudezustand, kann er Schwachstellen leichter entdecken. Machen Sie darum einen Termin vor Ort.
4. Beratung inklusive?
Nicht alle der aufgeführten Werte und Angaben sind leicht verständlich. Nehmen Sie daher den Ausweis vom Aussteller persönlich entgegen. So können Sie sich Details erklären lassen und mögliche Sanierungsmaßnahmen sofort besprechen.