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Muss ich das dulden? Fragen & Antworten rund ums Wohnen

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Bin ich verpflichtet, alte Elektrogeräte aufzubewahren?

In der Küche meiner neuen Wohnung befinden sich noch ein alter Herd und eine altertümliche Spüle. Ich möchte mir nun aber eine neue Küche mit neuen Elektrogeräten einbauen lassen. Kann ich die alten Geräte bedenkenlos entsorgen?

Aufbewahren oder für gleichwertigen Ersatz sorgen

Der Vermieter ist heute nicht mehr verpflichtet, Elektro- und Einbaugeräte wie Herde und Spülen in eine Mietwohnung zu stellen. Befinden sich noch Altlasten in Ihrer Wohnung, die Sie nicht vom Vormieter übernommen oder abgekauft haben, gelten diese allerdings als mitgemietet und sind somit im Mietvertrag aufgeführt. In diesem Fall können Sie sich neue Geräte natürlich auf eigene Kosten anschaffen und einbauen. Beim Auszug allerdings sind Sie dann verpflichtet, die alten Geräten oder gleichwertigen Ersatz in der Küche zurückzulassen. Sie sollten allerdings wissen, dass Schäden oder Reparaturen an den gemieteten Geräten der Vermieter und nicht Sie zahlen müssten.