Nach dem Umzug

Tipps für den Neustart

So richtig angekommen fühlt man sich, wenn das Leben frisch sortiert ist und die neuen Nachbarn keine Fremden mehr sind. So klappt’s mit der Freundschaft überm Gartenzaun

Ein Prost auf guteNachbarschaft

Herzlich willkommen im neuen Zuhause! Die Möbel stehen an ihrem Platz, die meisten der Umzugskartons sind ausgepackt. Zeit, den Einstand gebührend zu feiern. Wer eine Einweihungsparty plant, kann so leicht erste Kontakte zu den neuen Nachbarn knüpfen. Zu einem ungezwungenen Get-Together können Sie neben Freunden und Bekannten die Bewohner Ihrer unmittelbaren Umgebung einladen – etwa des Flurs bzw. Stockwerkes oder der nächsten beiden Häuser neben Ihnen. Und das machen Sie am besten persönlich oder per Treppenhaus-Aushang.

Lockere Stimmung am Grillfeuer

Auf eine Mottoparty mit Kleiderordnung sollten Sie besser verzichten – niemand erwartet unmittelbar nach dem Einzug eine perfekte Gala. Ideal in den Sommermonaten ist ein Garten- oder Grillfest mit pikanten Häppchen,

Knabbereien und einer Auswahl an alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken.Über laute Musik nach 22 Uhr oder Rauch dürften sich die mitfeiernden Nachbarn an diesem Tag wohl kaum beschweren. Ansonsten gilt: Grillen im Garten muss von der Nachbarschaft normalerweise geduldet werden (LG München I 15 S 22735/03), allerdings darf der Qualm nicht konzentriert in die Wohnräume eines Anwohners eindringen.

Per Mietvertrag kann Grillen mit Holzkohle- und Elektrogrills auf dem Balkon untersagt werden (LG Essen 10 S 438/01). Ansonsten lautet die offizielle Regelung: Einmal im Monat oder dreimal bzw. sechs Stunden im Jahr darf man auf der Terrasse grillen. Nach 22 Uhr heißt es hier allerdings: Geräuschpegel herunterrregeln, da laute Gespräche, Musik und Lachen unter freiem Himmel störender von den Anwohnern empfunden werden könnten. Wer anschließend drinnen lautstark weiterfeiert, kann auch noch mit einer Geldbuße belangt werden (OLG Düsseldorf, Az. 5Ss (OWi) 475/89) – nach 22 Uhr gilt grundsätzlich Zimmerlautstärke.

Das passt dazu

Optische Täuschungen

Manche Dinge sind nicht, wie sie scheinen. Dieses Quartett überrascht in Design oder Material

Total aufgeblasen

Sieht aus wie ein ledernes Chesterfield-Sofa, doch die PVC-Variante kann man aufpumpen. Von Blofield, ca. 490 Euro

Müll Mode

Ziehen Sie Ihrer Abfalltonne doch mal ein neues Kleid an! „TonnenStrumpf“ von Otto Dörner, ca. 30 Euro

Das Problem ist vom Tisch

Wohin mit Umzugskartons, die noch nicht ausgepackt sind? Metalltisch „Wannabe“ darüber schieben – fertig! Inkl. Kiste, von Pulpo, ca. 180 Euro

Tipps zum Ummelden:

www.deutschepost.de

www.t-home.de

Offenes Briefgeheimnis

Hund, Katze, Blume – ein Bild von einem Briefkasten ist die Kollektion von Die Briefkastenfirma, je ab 250 Euro

Sperrmüll oder Spende?

So sortieren Sie richtig aus

Gegen das Gerümpel des Alltags hilft Feng-Shui oder sich von Dingen zu trennen. Ob Flohmarkt, Recyclinghof oder Spende für den guten Zweck – für alles findet sich der passende Umschlagplatz

Bei Mietproblemen

www.mieterbund.de

www.haus-und-grund.net

www.bundesgerichtshof.de

Das passt dazu

Optische Täuschungen

Manche Dinge sind nicht, wie sie scheinen. Dieses Quartett überrascht in Design oder Material

Nutzen Sie Ihren Umzug, um mal so richtig auszumisten. Hausrat, der nicht mehr zu gebrauchen ist, können Sie vom Sperrmüll abholen lassen – Wartezeiten dabei unbedingt einkalkulieren! Kleinere Möbel, Computer und anderes Ausrangiertes kann man kostenlos auch selbst zu einem Wertstoffhof in Ihrer Nähe bringen – Standortinfos erteilt die regional zuständige Stadtreinigung.

Defekte Elektrokleingeräte wie Handys, Digitalkameras, alte Druckerpatronen etc. nicht achtlos wegwerfen! Mithilfe der Aktion Electroreturn können diese recycelt und zurück in den Wertstoffkreislauf geführt werden. Dazu senden Sie die Altgeräte kostenfrei in einer passenden Verpackung (max. 35 x 25 x 5 cm groß, bis max. ein Kilo schwer) an die Firma CCR Deutschland, die auf Rücknahmesysteme spezialisiert ist.

Flohmarkt-Feeling geniessen

Flohmärkte sind eine gute Gelegenheit, Schätze aus Keller und Dachboden mit Gewinn wieder unter die Leute zu bringen und gleichzeitig den Tag mit Freunden zum Entrümpel-Happening zu machen.

Gut erhaltene Kleidung, Bücher und Haushaltswaren können Sie auch für den guten Zweck spenden: Secondhand-Shops von gemeinnützigen Organisationen wie Oxfam (www.oxfam.de) sowie Diakonien und Kleiderkammern – etwa des Deutschen Roten Kreuzes oder der Caritas – nehmen Sachspenden entgegen. Möbel werden zudem in vielen Städten von kreativen Einrichtungen oder der Stadtreinigung (z. B. das Hamburger Gebrauchtwarenkaufhaus „Stilbruch“) abgeholt und weiterverkauft.

Omas Küchenzeile modern

Art-déco-Sideboard mit Induktionskochfeld und Spüle. „Vino“ von Zweitsinn, ca. 660 Euro

Saubere Sache

Aus Waschpulvertüten ist der flache Teller gefertigt (Ø 40 cm). Von Ko-j Recycling-Design, ca. 30 Euro

Das sollten Sie

wissen

Das ist Ihr gutes Recht

Urteile rund um Wohnen, Modernisierung und die Mieter von nebenan

Statt Glascontainer

An dieser Garderobe werden alte Flaschen neu ummantelt. Von Sybille Homann, Flaschenhals ab 30 Euro

Wer in einer schwer zugänglichen Straße wohnt, zu der Müllentsorgungsfahrzeuge der Stadt keine Zufahrtsmöglichkeit haben, muss seine Mülltonnen selbst zu einer Übergabestelle transportieren – trotz Zahlung von Müllgebühren. Das entschied das Verwaltungsgericht Münster (Az. 7K1621/08). Das Rückwärtsfahren der Müllfahrzeuge sei ein zu gefährliches Manöver.

Ob Sie wollen oder nicht – Modernisierungen einer Heizungsanlage müssen in Kauf genommen werden, wenn mit dieser Maßnahme Primärenergie eingespart wird. Dabei ist es

unwesentlich, ob man selbst im Rahmen dessen sparen kann.Die Richter des Bundesgerichtshofes: Eine solche Energieeinsparung liegt im volkswirtschaftlichen Interesse (Az. VIII ZR 275/07).

Der Nachbar raucht auf seinem Balkon,und das gefällt Ihnen nicht? Pech gehabt: Der Zigarettenrauch muss toleriert wer-
den, lautet das Urteil des AG Wennigsen (Az. 9C 156/ 01). Wer seine Immobilie verkaufen möchte, muss potenzielle Käufer auf schikanöse Nachbarn hinweisen. Bei Unterlassung droht Schadenersatzforderung (OLG Frankfurt M., Az. 4U 84/01).


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